Exportkontrolle
G.M.E.-Produkte sind Dual-Use- und Rüstungsgüter. Ihr Verkauf, ihre Verbringung und ihr Export unterliegen strenger Kontrolle.
Geltendes Recht
Unsere Güter und die zugehörige Technologie unterliegen dem europäischen und deutschen Exportkontrollrecht, u. a. der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use), dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie — soweit einschlägig — der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU und dem nationalen Rüstungsexportrecht.
Genehmigung & berechtigte Empfänger
Lieferungen erfolgen ausschließlich an verifizierte staatliche, Verteidigungs- und Sicherheits-Endnutzer sowie an autorisierte Integratoren. Geschäfte können einer Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung bedürfen und unterliegen der End-use- und Endnutzer-Prüfung einschließlich Endverbleibserklärungen und Re-Export-Beschränkungen.
ITAR-frei
Unsere Hardware enthält keine US-exportkontrollierten Komponenten im kritischen HF- oder Signalpfad (EAR99-Erklärung verfügbar). Das reduziert Re-Transfer-Beschränkungen für Kunden aus der EU und Partnernationen.
Kontrollierte Informationen
Auf dieser Website veröffentlichte technische Daten sind indikativ und richten sich an verifizierte Fachkreise. Detaillierte Spezifikationen werden unter NDA herausgegeben. Geben Sie exportkontrollierte Informationen nicht an unbefugte Personen oder Jurisdiktionen weiter.